Besonderheiten einzelner Bundesländer
Länder ohne Schulbuchzulassung
Das Land Berlin hat mit dem Berliner Schulgesetz vom 25. Januar 2004 das Zulassungsverfahren für Schulbücher eingestellt. In Hamburg gibt es kein Genehmigungsverfahren für die Zulassung von Schulbüchern und Lernmaterialien. Die ehemals vom Landesinstitut erstellten und in früheren Verzeichnissen ausgewerteten Empfehlungslisten werden seit 2009 nicht mehr herausgegeben. Mit der letzten Änderung des Schulordnungsgesetzes am 6. Mai 2009 wurde die Einführung und Verwendung von Schulbüchern im Saarland in die Verantwortung der Schulleitung gestellt – ein ministerielles Zulassungsverfahren gibt es nicht mehr. In Schleswig-Holstein ist die Zulassungspflicht mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 abgeschafft worden.
In verschiedenen Bundesländern, wie in Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt, werden Lehrmittel für die Sekundarstufe 2 insgesamt oder für einzelne Fächer, für verschiedene Bereiche beruflicher Bildungsgänge u. a. vom Zulassungsverfahren ausgenommen. Textsammlungen, Kursmaterialien für die gymnasiale Oberstufe, Lehrwerke für die allgemeinbildenden Fächer der beruflichen Schulen und Atlanten sind Schulbüchern in der Regel gleichgestellt, z. T. aber von der Zulassungspflicht ausgenommen. In Sachsen sind Schulbuchausgaben in sorbischer Sprache auf Widerruf von der Zulassung befreit. In Brandenburg werden geographische Atlanten ab Zulassungsjahr 2013 pauschal zugelassen. In Baden-Württemberg wird bei den ab Schuljahr 2012/13 eingeführten Gemeinschaftsschulen in einer Übergangszeit auf ein förmliches Zulassungsverfahren verzichtet. Damit können u. a. auch Schulbücher eingesetzt werden, die für andere Bundesländer mit integrierten Schularten entwickelt wurden. In den neuen Thüringer Gemeinschafts- und Gesamtschulen darf mit allen für Thüringen zugelassenen Schulbüchern gearbeitet werden.
In allen Bundesländern sind Veränderungen der Schullandschaft in Richtung eines "Zwei-Wege-Modells" festzustellen, bei dem neben dem Gymnasium die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gesamtschule zu einer integrierten Sekundarschule mit stärkerer Berufsorientierung und teilweise eigener Oberstufe verschmolzen werden. Sachsen-Anhalt und Thüringen entschieden sich bereits bei der Neuordnung ihrer Schulsysteme nach der Wiedervereinigung für eine zweigliedrige Sekundarstufe mit dem Gymnasium von Klasse 5 bis 12 und der Sekundarschule (1991) bzw. Regelschule (1991/92) von Klasse 5 bis 10, die nach der Orientierungsstufe den Realschulgang und den Hauptschulgang in sich vereint. Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen sind diesem Modell unter anderen Namen wie Regionale Schule (RP: 1997, MV: 2002/03), Realschule plus (RP: 2009/10, seit 2013/14 auch mit angegliederter Fachoberschule) und Mittelschule (Sc: 1992/93, ab 2013/14 unter dem Namen Oberschule) gefolgt. Im November 2011 wurde in Hessen die Mittelstufenschule, hervorgegangen aus der ehemaligen "Verbundenen Haupt- und Realschule", als neue Schulform in das novellierte Schulgesetz aufgenommen. Nach dem ab August 2011 gültigen neuen Schulgesetz in Bremen soll der Sekundarbereich 1 künftig nur noch zwei gleichwertige Schularten umfassen: die Oberschule für alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse (seit 2005 unter dem Namen Sekundarschule) und das Gymnasium. In Brandenburg wurden im Schuljahr 2005/06 die bisherigen Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe und die Realschulen in der sogenannten Oberschule zusammengeführt. Die Hauptschule wollen von den Ländern, die noch ein Zulassungsverfahren haben, derzeit weiterführen: Baden-Württemberg (Hauptschule und Werkrealschule), Bayern (Mittelschule), Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Baden-Württemberg, das bisher am klassischen dreigliedrigen Schulsystem mit der Gesamtschule als alternativer Regelschule festgehalten hat, fördert seit dem Schuljahr 2012/13 die Entwicklung von Gemeinschaftsschulen mit inklusivem Bildungsangebot, an denen alle Bildungsstandards und Schulabschlüsse angeboten werden. In Thüringen konnten die ersten regulären Gemeinschaftsschulen mit 12 Schuljahren bereits mit dem Start des Schuljahres 2011/2012 ihre Arbeit aufnehmen. (Stand August November 2014)
Übersicht über die Bildungsgänge und Schularten im Bereich der allgemeinen Bildung: www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/Schema-Bildungsgaenge_und_Schularten-Stand_2014-08.pdf
Bundesländer im Detail
Baden-Württemberg (BW)
Schulbücher der Hauptschule im Fächerverbund WZG – Welt, Zeit, Gesellschaft, Schulbücher der Realschule im Fächerverbund EWG – Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde und Schulbücher des Gymnasiums im Fächerverbund GWG –Geographie, Wirtschaft, Gemeinschaftskunde sind in der Datenbank GEI-DZS in der Wahlliste „Unterrichtsfach“ unter „Fächerübergreifender Unterricht“ zu finden. Schulbücher für die Werkrealschule sind in der Datenbank GEI-DZS unter der Schulform „Hauptschule“ aufgeführt. Schulbücher für die Gemeinschaftsschule werden in einer Übergangszeit nicht förmlich zugelassen.
Bayern (By)
Schulbücher für den Fächerverbund GSE – Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde sind in der Datenbank GEI-DZS in der Wahlliste „Unterrichtsfach“ unter „Fächerübergreifender Unterricht“ zu finden.
Berlin (Be)
Seit 2004 gibt es in Berlin keine Schulbuchzulassung mehr.
Brandenburg (Br)
In Brandenburg geht die Grundschule bis zur Jahrgangsstufe 5/6. Für die Sekundarstufe 1 erfolgt im Katalog der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg vielfach keine Zuordnung nach Schulformen. In der Datenbank GEI-DZS sind diese Ausgaben nach den Schulformen Oberschule und Gymnasium suchbar. Schulbücher für die Sekundarstufe 2 sind nicht enthalten, da sie pauschal zugelassen sind. Atlanten für das Fach Geographie werden ab dem Schuljahr 2013/2014 nicht mehr einzeln zugelassen.
Bremen (HB)
Bis zum 31.07.2016 erscheinen in der Lernbuchliste weiterhin die noch zugelassenen Lernbücher für die auslaufende Gesamtschule und Sekundarschule. Für den Übergang gilt, dass die für die Gesamtschule zugelassenen Lehrwerke auch in der Oberschule eingesetzt werden können. Schulbücher für die Sekundarschule erscheinen in der Datenbank GEI-DZS unter der Schulform „Schularten mit 2 Bildungsgängen“. Schulbücher für die Sekundarstufe 2 sind pauschal zugelassen und daher nicht in der Datenbank nachgewiesen.
Hessen (He)
Die Verbundene Haupt- und Realschule bzw. ab Schuljahr 2012/13 die Mittelstufenschule wird im hessischen Schulbücherkatalog nicht als gesonderter Bildungsgang aufgeführt.
Hamburg (HH)
Hamburg verzichtet seit 2009 auf die Herausgabe von Empfehlungslisten für Schulbücher.
Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Schulbücher für die Regionale Schule sind in der Datenbank GEI-DZS unter der Schulform „Schularten mit 2 Bildungsgängen“ suchbar. Seit dem Schuljahr 2006/2007 gibt es für die Klassen 5 und 6 eine schulartunabhängige Orientierungsstufe. Für das Schuljahr 2011/2012 gilt das Verzeichnis 2010/2011.
Niedersachsen (Nd)
Schulbücher der kombinierten Fächer Geographie, Geschichte und Politik für Haupt-, Real- und Gesamtschulen sind in der Datenbank GEI-DZS in der Wahlliste „Unterrichtsfach“ größtenteils unter „Fächerübergreifender Unterricht“ zu finden.
Nordrhein-Westfalen (NW)
Schulatlanten sind pauschal zugelassen und daher nicht in der Datenbank GEI-DZS nachgewiesen. In der Hauptschule wird Geschichte mit Politik unterrichtet, in der Gesamtschule sind im Lernbereich Gesellschaftslehre Geschichte, Erdkunde und Politik integriert. Ausgaben für die Fächerverbünde sind in der Datenbank in der Wahlliste „Unterrichtsfach“ unter „Fächerübergreifender Unterricht“ zu finden. Alle Lernmittel, die für die Gesamtschule zugelassen sind, können auch in der integrierten und teilintegrierten Form der Sekundarschule verwendet werden. Alle Lernmittel, die für die Hauptschule oder Realschule oder Gymnasium (verkürzter Bildungsgang) zugelassen sind, können auch in den entsprechenden schulformbezogenen Klassen der kooperativen Form der Sekundarschule verwendet werden.
Rheinland-Pfalz (RP)
In Rheinland-Pfalz wird das Fach Sozialkunde teilweise zusammen mit Erdkunde und Geschichte kombiniert. Ausgaben für den Fächerverbund sind in der Datenbank GEI-DZS in der Wahlliste „Unterrichtsfach“ unter „Fächerübergreifender Unterricht“ zu finden. Schulbücher für die Realschule plus sind unter der Schulform „Schularten mit 2 Bildungsgängen“ zusammengefasst. Im Jahr 2010 erschien nur für die Sekundarstufe 1 ein neues Zulassungsverzeichnis. Zulassungen für die Sekundarstufe 2 und berufliche Schulen sind nach dem Stand der Vorjahresliste in der Datenbank nachgewiesen.
Saarland (Sl)
Im Saarland gibt es seit Mai 2009 kein ministerielles Zulassungsverfahren für Schulbücher mehr.
Sachsen (Sc)
Schulbücher für die Mittelschule sind in der Datenbank GEI-DZS unter der Schulform „Schularten mit 2 Bildungsgängen“ suchbar.
Sachsen-Anhalt (SA)
Schulbücher für die Sekundarschule sind in der Datenbank GEI-DZS unter der Schulform „Schularten mit 2 Bildungsgängen“ aufgeführt. Die Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen nutzen die für die Sekundarstufe 1 ausgewiesenen Buchtitel für Sekundarschulen und Gymnasien. Schulbücher der Sekundarstufe 2 sind pauschal zugelassen und daher nicht in der Datenbank nachgewiesen.
Schleswig-Holstein (SH)
In Schleswig-Holstein ist die Zulassungspflicht mit Beginn des Schuljahres 2008/09 abgeschafft worden.
Thüringen (Th)
Schulbücher für die Regelschule sind in der Datenbank GEI-DZS unter der Schulform „Schularten mit 2 Bildungsgängen“ suchbar. Für die Gemeinschaftsschule und Gesamtschule gibt es keine gesonderte Zulassung.